Die Öffnung von Ladengeschäften des bayerischen Einzelhandels im Rahmen von Click-/Call & Meet („Terminshopping“) ist bei  Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 bzw. auch bei Inzidenzwerten zwischen 100 und 150 unter Einhaltung folgender Vorgaben möglich:

 

  • 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: 
    Die Öffnung der Ladengeschäfte ist für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum unter folgenden Vorgaben möglich:
    • Zutritt für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest
      begrenzten Zeitraum.
    • Warteschlangen bei Terminvergaben vor Ort sind zu vermeiden. QR-Code zur
      Terminbuchung vor Ort können bspw. am Schaufenster angebracht werden.
    • Begrenzung des Zugangs auf einen Kunden pro 40 m² Verkaufsfläche.
    • Erfassung der Kontaktdaten der Kunden (analog oder elektronisch): Vor- und Nachname, sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift), Zeitraum des Aufenthaltes.
    • Werden gegenüber dem zur Erhebung Verpflichteten Kontaktdaten angegeben, müssen sie wahrheitsgemäß sein (Plausibilitätsprüfung).
    • Löschung bzw. Vernichtung der personenbezogenen Kontaktdaten nach vier Wochen.
    • Einhaltung der Sicherheitsabstände und Hygieneregeln; entsprechende Hinweisschilder zum Selbstausdruck hier.
    • Hinweise zur Tragepflicht von FFP2-Masken für Kunden.
    • Empfehlung/Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (OP-Maske) für das Personal.

 

  • 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 150:
    Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist in diesem Inzidenzbereich für einzelne Kunden nur nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum und nach Vorlage eines negativen Testergebnisses zulässig.

    Wichtig: Vollständig geimpfte Personen werden in Bayern negativ getesteten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet konkret, dass zweimal geimpfte Kunden bei Click & Meet keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen müssen! Neben den oben genannten Vorgaben (1 Kunde/40 m², Kontaktdaten etc.) gilt zusätzlich:

    • Zutritt für Kunden nur nach Vorlage des Nachweises über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests (Schnelltest) oder Selbsttest oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests negativem Ergebnis. HBE, 03.05.21